Mobilitätsabgabe
Nachhaltig unterwegs im Salzburger Land
Mit der Mobilitätsabgabe profitieren Gäste im Salzburger Land von einer komfortablen und nachhaltigen Möglichkeit, die Region mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu entdecken.
Die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe wird für alle abgabepflichtigen Nächtigungen von Gästen ab 15 Jahren erhoben. Die Höhe der Mobilitätsabgabe richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Als Gegenleistung erhalten Sie ein Mobilitätsticket, mit dem Sie zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel im gesamten Bundesland Salzburg bequem nutzen können. So erreichen Sie Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten und viele Orte der Region ganz entspannt – oft sogar ohne das eigene Auto.
Alle aktuellen Informationen zur Mobilitätsabgabe, zum Mobilitätsticket sowie zu den gültigen Leistungen finden Sie auf dieser Seite. So sind Sie bereits vor Ihrer Anreise bestens informiert.
Was ist die Mobilitätsabgabe?
Die Mobilitätsabgabe ist ein gesetzlich geregelter Beitrag für alle abgabepflichtigen Übernachtungen von Gästen ab 15 Jahren im Salzburger Land. Mit den Einnahmen wird das Guest Mobility Ticket finanziert, das Ihnen während Ihres Aufenthalts die Nutzung zahlreicher öffentlicher Verkehrsmittel im gesamten Bundesland Salzburg ermöglicht.
Die Mobilitätsabgabe beträgt derzeit 0,50 € pro Person und Nacht. Ab dem 1. Mai 2027 erhöht sich der gesetzlich festgelegte Beitrag auf 1,10 € pro Person und Nacht.
Wie wird die Mobilitätsabgabe eingehoben?
Die Mobilitätsabgabe wird gemeinsam mit den übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben direkt über Ihren Beherbergungsbetrieb verrechnet. Ihr Gastgeber führt den Betrag anschließend an die zuständigen Stellen weiter. Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Mit der Bezahlung der Mobilitätsabgabe erhalten Sie Ihr Guest Mobility Ticket, mit dem Sie während Ihres Aufenthalts zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel im gesamten Bundesland Salzburg kostenlos nutzen können.
Wie wird die Mobilitätsabgabe auf der Rechnung ausgewiesen?
Die Mobilitätsabgabe kann auf Ihrer Rechnung entweder separat ausgewiesen oder gemeinsam mit der Ortstaxe verrechnet werden. In diesem Fall erfolgt der Hinweis „inklusive Mobilitätsabgabe“.
Gilt die Mobilitätsabgabe auch mit einem Klimaticket?
Auch Gäste, die bereits ein KlimaTicket Österreich oder ein KlimaTicket Salzburg besitzen, bezahlen die gesetzlich vorgeschriebene Mobilitätsabgabe. Sie ist unabhängig von bereits vorhandenen Fahrkarten und dient der Finanzierung sowie dem weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrsangebots im Salzburger Land.
Wie erhalten Gäste ihr Mobilitätsticket?
Bei Nutzung des Pre-Check-ins wird das Guest Mobility Ticket bereits vor der Anreise digital zur Verfügung gestellt. So können Sie es schon für Ihre Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Salzburger Verkehrsverbund nutzen.
Ohne Pre-Check-in erhalten Sie das Ticket beim Check-in im MorgenZeit. Die Ausstellung erfolgt über das Gästemeldesystem. Das Ticket kann digital auf dem Smartphone angezeigt oder in Papierform ausgegeben werden.
Eine App ist für die Nutzung nicht erforderlich.
Kann das Ticket weitergegeben werden?
Nein. Das Guest Mobility Ticket ist personalisiert und ausschließlich für die Person gültig, auf die es ausgestellt wurde. Eine Weitergabe an andere Personen ist daher nicht möglich.
Zur Vermeidung von Missbrauch werden kontrollierte Tickets nur in den dafür vorgesehenen Zeitabständen erneut akzeptiert.
Was passiert bei vorzeitiger Abmeldung?
Im Falle einer vorzeitigen Abmeldung wird das Mobilitätsticket inaktiv geschaltet, da die Ticketausgabe mit dem Gästemeldesystem verknüpft ist.
Wofür werden die Gelder verwendet?
Die Einnahmen aus der Mobilitätsabgabe werden verwendet, um die Freifahrt für alle Nächtigungsgäste im Bundesland Salzburg zu finanzieren. Zudem fließen sie in den Ausbau des touristischen Fahrplanangebots, um den öffentlichen Verkehr mit verbesserten Taktzeiten für alle Nutzer zu optimieren.













